B 62 Antrag Bedarfsampel

Errichtung einer Lichtzeichenanlage an der B 62  im Einmündungsbereich Industriestraße und An der Landwehr.

Wie bekannt kreuzen  die Radwege 7 und 11 an vorgenannter Stelle die Bundesstraße. Viele Beschäftige aus dem Gebiet „Auf dem Egen“ überqueren die B 62, um in die Kantine des IPZ oder ins Dorf zu kommen. Auch Nutzer der Linienbusse müssen auf ihrem Arbeitsweg die Bundesstraße überqueren.
In dem Bereich ist bis dato eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h festgesetzt. Zum Schutz der querenden Fußgänger und Radfahrer müssen weitere Maßnahmen wie z.B. die Errichtung einer Lichtsignalanlage (Ampel) und eine weitere mögliche Reduzierung der Geschwindigkeit erfolgen.

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung möge beschließen:
a) Der Gemeindevorstand wird beauftragt bei den zuständigen Stellen vorstellig zu werden und die Errichtung einer Lichtzeichenanlage (Ampelanlage) einzufordern.
uf Grund des örtlichen Aufweitungsbereiches der Fahrbahn ist ggf. zu prüfen, ob eine Querungshilfe (Verkehrsinsel) erforderlich ist.
Die Ampelanlage könnte ggf. eine „Bedarfsampel“ sein, die von Fußgängern und/oder Radfahrern zwecks Kreuzung der Bundesstraße genutzt werden kann.
Anmerkung: eine solche „Bedarfsampel“ ist bspw. auf der B 62 in Alsfeld-Eifa in der Ortsdurchfahrt bei der Bushaltestelle installiert.

b) Als kurzfristige Maßnahme sollte eine mögliche weitere Geschwindigkeitsbeschränkung in Verbindung mit entsprechender Hinweisbeschilderung z.B. Gefahrzeichen: Schild 138-10 kreuzende Radfahrer und 133-20 kreuzende Fußgänger erfolgen.


Begründung
Fußgänger und Radfahrer sind beim Überqueren der Bundesstraße in dem genannten Bereich stark gefährdet, insbesondere in der Dämmerung und nachts. Das weiter wachsende Verkehrsaufkommen durch die angrenzende Betrieb und die steigende Nutzung der Bundesstraße als Umleitungsstrecke der Autobahnen 4, 5 und 7 erhöhen das Unfallrisiko.