Geschwindigkeitsbegrenzung B 62

Ausweitung der Tempo 60 Begrenzung  auf der Bundesstraße 62 aus Fahrtrichtung Niederjossa bis zum Ortseingang Niederaula

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Auf der B 62 aus Richtung Niederjossa kommend endet die 60 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung ca. 420 m vor dem Ortseingang.

Kurz vor dem Ortseingang kreuzt der Radweg 11 die Bundesstraße, so dass dort die Gefährdung von Radfahren gegeben ist. Der Gemeindevorstand wird beauftragt bei den zuständigen Stellen eine durchgehende Tempobeschränkung zu erwirken.

Begründung:
Bedingt durch „freie Strecke“ und relativ freie Sicht sehen sich viele Auto- und Motorradfahrer veranlasst am Ende der Tempobeschränkung  „Vollgas“ zu geben, um dann oftmals mit überhöhter Geschwindigkeit in den Ort zu fahren. Andere Verkehrsteilnehmer und vor allem Fußgänger, welche die Geschäfte zwischen dem Ortseingang und dem Einmündungsbereich der Hattenbacher Straße aufsuchen sind gefährdet.